Jedes Unternehmen, das Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter beschäftigt muss sich gem. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (und einer Betriebsärztin/einem Betriebsarzt) unterstützen lassen.
Die bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit soll die Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung unterstützen. Detaillierte Aufgaben werden in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ benannt.