Dieses Erklärvideo richtet sich in erster Linie an Unternehmerinnen und Unternehmer. Es erklärt kurz und anschaulich, was der Begriff der Haftungsübernahme für Unternehmer bedeutet, welche Vorteile sie daraus ziehen und welche Nachteile das Fehlen dieser Absicherung für sie hätte.

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Jeder Mensch in Deutschland ist gegen Unfälle versichert. Aber wann genau braucht man eigentlich die Unfallversicherung? Was haben die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen damit zu tun? Und welche Rolle spielen Prävention, Rehabilitation und Entschädigung? Das alles erfahrt ihr in diesem Video über die gesetzliche Unfallversicherung.

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Was ist eigentlich eine Berufskrankheit? Was passiert, wenn der Verdacht auf eine Berufskrankheit besteht und wer kann einen solchen Verdacht melden? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt das neue Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). In dem Video werden der Begriff der Berufskrankheit erklärt sowie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Erkrankung auch als Berufskrankheit anerkannt werden kann.

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Mindestens 5% der Beschäftigten

Die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit und der Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und zur Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelferinnen / Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung (z.B. Büronutzung) nach ASR A2.2 in der Regel als ausreichend anzusehen. Je nach

  • Art des Unternehmens,
  • der Brandgefährdung und
  • der Anzahl

der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z.B. Beschäftigte, betriebsfremde Personen, Besucherinnen/Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann eine deutlich höhere Ausbildungsquote für die  Entstehungsbrandbekämpfung sinnvoll sein.

DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer, Ausbildung und Befähigung"

Ermächtigte Stellen für die Aus- und Fortbildung

Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer dürfen nur von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet werden. Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger ist bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) eingerichtet. Sie führt sowohl das Ermächtigungsverfahren als auch die Beurteilung des laufenden Lehrbetriebes im Auftrag der Unfallversicherungsträger durch.

Suchmaschine für die Ermittlung von ermächtigten Stellen:

www.bg-qseh.de

 

Mindestanzahl der Ersthelferinnen / Ersthelfer im Betrieb

  • von 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- unnd Handelsbetrieben 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
    • in sonstigen Betrieben 10% der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten
  • in Schuleinrichtungen 20% des pädagogischen Personals.

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