Arbeitsschutz – verständlich erklärt
Gesetzliche Pflichten sicher erfüllen
Als Arbeitgeber*in sind Sie verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Doch welche Vorschriften gelten konkret – und wie setzt man sie im Alltag richtig um?
Wir fassen die wichtigsten Regelwerke kompakt und praxisorientiert zusammen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Das Arbeitssicherheitsgesetz regelt, wie Unternehmen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch zu betreuen sind.
Es verpflichtet Arbeitgeber:innen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte und Betriebsärztinnen zu bestellen, die das Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsförderung unterstützen.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit entlastet Sie organisatorisch und sorgt für rechtssichere Umsetzung aller Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V2.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Grundlage für sicheres Arbeiten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jedes Unternehmen, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen vermieden werden.
Überprüfen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilungen mindestens einmal jährlich – vor allem bei Prozessänderungen oder neuen Arbeitsmitteln.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsplätze
Die Arbeitsstättenverordnung regelt die Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsräumen, damit Beschäftigte sicher und gesund arbeiten können.
Sie ergänzt das Arbeitsschutzgesetz um konkrete Anforderungen an Gebäude, Arbeitsräume und Umgebungsbedingungen.
Eine regelmäßige Begehung nach ArbStättV durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit deckt frühzeitig Risiken auf.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Sichere Arbeitsmittel – sicherer Betrieb
Die BetrSichV regelt den sicheren Umgang mit Maschinen, Geräten und Anlagen.
Nutzen Sie ein digitales Prüfbuch – so behalten Sie alle Prüfungen und Fristen im Blick.
DGUV Vorschriften
Prävention im Mittelpunkt
Die Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konkretisieren die gesetzlichen Pflichten. Besonders relevant sind folgende Vorschriften:
DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
Arbeitsschutz ist Führungsaufgabe. Arbeitgeber*innen müssen durch organisatorische, technische und personenbezogene Maßnahmen Unfälle und Gesundheitsgefahren vermeiden.
DGUV Vorschrift 2 – Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Diese Vorschrift legt fest, wie Unternehmen sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch zu betreuen sind.
Die Aufgaben und Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzt*innen sind hier klar geregelt.
Eine rechtssichere Betreuung nach DGUV V2 schützt vor Bußgeldern und verbessert die Sicherheitsorganisation nachhaltig.
DGUV Vorschrift 3 bzw. 4 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Diese Vorschrift schreibt die regelmäßige Prüfung aller elektrischen Anlagen und Geräte vor, um Stromunfälle zu verhindern.
Feste Prüfroutinen und gut dokumentierte Ergebnisse sind der beste Schutz vor Ausfällen, Schäden und Haftungsrisiken.
Ihr Nutzen auf einen Blick
✔ Gesetzliche Pflichten sicher erfüllen
✔ Risiken und Haftung reduzieren
✔ Beschäftigte schützen und motivieren
✔ Nachhaltige Sicherheitskultur aufbauen
Quellen und weiterführende Informationen
- Gesetze im Internet - Bundesministerium der Justiz (u.a. ASig, ArbSchG, ArbStättV, BetrSichV) ↗
- DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (u.a. DGUV Vorschriften 1, 2, 3, 4) ↗
- BAuA - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (u.a. Technische Regeln für Arbeitsstätten, ASR) ↗